Rechtliche Situation beim Magnetangeln

Rechtliche Situation beim Magnetangeln

Wir möchten vorerst auf Folgendes ausdrücklich drauf hinweisen:

  1. Du findest hier keine Rechtsberatung. Jeder ist deswegen für sein eigenes handeln selbst verantwortlich.
  2. Jeder sollte sich unabhängig von legitimer Stelle informieren.
  3. Aktualität wird vorbehalten.
  4. Natur- und Denkmalschutz gilt es einzuhalten.
  5. Ebenfalls ist der Eigentümer um Erlaubnis zu fragen.
  6. Sollten gefährliche Objekte gefunden werden, ist die Polizei oder der Kampfmittelräumdienst zu informieren.
  7. Des Weiteren ist das Fundrecht BGB §§ 965-984 einzuhalten.

 

 

Ist Magnetfischen erlaubt?

Magnetfischen ist Grundsätzlich nicht verboten. Dennoch kann jedes Bundesland ein unterschiedliches Landesrecht haben. Demzufolge empfehlen wir, sich von verbindlicher Stelle über Gesetze und Verordnungen zu informieren. Bei der der örtlichen Polizeidienststelle kann man deswegen durchaus mal freundlich nachfragen. Die nächste Anlaufstelle sollte anschließend der Gewässereigentümer sein. Da dieser ebenfalls um Erlaubnis gefragt werden muss.

 

 

Natur- und Denkmalschutz

Des Weiteren gilt es Natur- und Denkmalschutz einzuhalten. Für einen Magnetangler gelten nämlich die gleichen Vorschriften wie für einen normalen Anglern. Informationen über Naturschutz bezüglich Gewässer erhält man bei dem nächsten Fischerei – Verein. Der Denkmalschutz ist wiederum eine länderspezifische Angelegenheit. Genauere Auskunft kann dazu sicher das Landesamt für Denkmalpflege bereitstellen.

 

 

Gefährliche Objekte wie Waffen und Munition gefunden

Findet man gefährliche Objekte aus dem Krieg, kann es ebenfalls zu einen Problem werden. Sobald man diese einfach mit nach Hause nimmt. Deswegen ist umgehend die Polizei oder gleich der Kampfmittelräumdienst zu informieren. Diese Gegenstände dagegen einfach wieder ins Wasser oder nächsten Busch zu schmeißen, ist keine gute Option. Denn es besteht dadurch weiterhin eine Gefahr für die Bevölkerung. Kinder könnten diese Objekte finden und damit nichts ahnend damit spielen. Weitere Informationen zu den Thema findest du unter „Waffen- oder Munition gefunden: Was tun?“.

 

 

Das Fundrecht

Das Fundrecht regelt das Eigentumsverhältnis verloren gegangener Sache. Schließlich hat auch der Grundstückseigentümer ein recht auf den Fund. Wer sich darüber genauer informieren möchte findet das im Bürgerlichen Gesetzbuch § 965 bis § 984. Einen Link dazu findest du hier.

 

 

Fazit

An sich hört sich das alles jetzt ein wenig kompliziert und streng an. Nichtsdestotrotz braucht einen das nicht entmutigen, sich für dieses Hobby zu begeistern. Manche Angelegenheiten wie Natur- oder Denkmalschutz muss man beispielsweise nur einmalig abklären. Natürlich sollte deren Aktualität immer mal wieder geprüft werden.

Genauso kann man im gleichen Zug den Eigentümer fragen, wie er es bezüglich des Fundrechts handhaben will. Oftmals hat nämlich dieser gar kein Interesse an irgendwelchen verrosteten Objekten. Und ist zudem ganz froh, wenn jemand sein Gewässer ein wenig von Müll und Schrott befreit. An sich sollte man aber immer auf Nummer sicher gehen, um sich im Nachhinein keinen unnötigen Ärger einzuhandeln.

 

 

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